Wärmebrückenberechnung (WB)

Wärmebrücken sind örtlich begrenzte Schwachstellen am Gebäude. Diese können z.B. Fensteranschlüsse, Rolladenkästen, Traufanschlüsse usw. sein.
Bei enrgetischen Nachweisen kann man die Wärmebrücken über einen pauschalen Zuschlag gemäß EnEV berücksichtigen, oder man geht den Weg des detaillierten Wärmebrückennachweises.
Der pauschale Wärmebrückenzuschlag unterteilt sich in einen Zuschlag von 0,1 W/m2K und einen Zuschlag von 0,05 W/m2K die auf den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle aufgeschlagen wird. Der Zuschlag von 0,1 W/m2K ist nicht nachweispflichtig. Der verminderte Zuschlag von 0,05 W/m2K ist über einen Gleichwertigeitsnachweis der Wärmebrücken gemäß Wärmebrückenkatalog DIN 4108 Beiblatt 2 nachzuweisen.
Der detaillierte WB-Nachweis ist mit Mehraufwand verbunden der sich jedoch durchaus finanziell lohnen kann. Es ist möglich über einen detaillierten WB-Nachweis einen bestimmten Dämmstandard zu erreichen, der ansonsten nur mit erheblich teureren Sanierungsmaßnahmen oder gar nicht erreicht werden kann und somit nicht die verbesserten Fördermöglichkeiten nutzen kann.
Für Passivhausbauweise ist ein detaillierte WB-Nachweis unabdinglich.